Die Rechtsherzkatheteruntersuchung (RHK) ist die einzige Möglichkeit, um definitiv die Drucke im rechten Herzen und den Lungenarterien zu messen und gleichzeitig die Pumpleistung des Herzens zu bestimmen. Gerade wenn es um die Bestätigung oder den Ausschluss eines Lungenhochdruckes (Pulmonale Hypertonie, PH) geht, muss man immer wieder betonen, dass dies nur mit diesem Verfahren möglich ist. Zwar kann mit modernen bildgebenden Verfahren der Verdacht auf das Vorliegen einer PH gestellt werden, allerdings ist die korrekte Einschätzung trotz der Weiterentwicklung der „unblutigen“ Verfahren davon abhängig, dass diese zumindest einmal mit der RHK abgeglichen werden.
Die Herzkatheteruntersuchung ist an sich ein auch unter Nicht-Medizinern bekanntes Verfahren. In der Regel ist damit allerdings die Linksherzkatheteruntersuchung gemeint, die dazu dient, Veränderungen an den Herzkranzgefäßen zu entdecken. Diese werden dann auch bei bedrohlichen Ausmaßen direkt behandelt, um in der Folge einen Herzinfarkt zu vermeiden. Durch die Tatsache, dass die Herzkranzgefäßverkalkung (KHK) eine häufige und die PH eine seltene Erkrankung ist, werden deutlich weniger Rechts- als Linksherzkatheteruntersuchungen durchgeführt. Das führt allerdings auch dazu, dass Patienten mit unklarer Kurzatmigkeit und Leistungsschwäche unter Belastung erst recht spät einer RHK zugeführt werden, die dann mit der Diagnose PH die Erklärung für viele bisher ungeklärte Symptome (z.B. Wasser in den Füssen) liefert.
Über einen Zugang – z.B. über die Armbeuge – wird der Katheter dann über eine venöse Punktion (im Gegensatz zum Linksherzkatheter nicht arteriell) über das Venensystem, das sich im rechten Herzen sammelt, bis hin zu den Lungenarterien mit Hilfe eines kleinen mit Luft gefüllten Ballons geschoben, wobei die entsprechenden Daten erhoben werden.
Zitat (aus H. Leuchte, F. Reichenberger, M. Halank - Die RHK Untersuchung bei Pulmonaler Hypertonie, UniMed Verlag 2011): Die Vorstellung, dass das gesamte Venensystem im rechten Herzen mündet und deshalb dieses auch über eine periphere Vene sondierbar sein müsste, führte 1929 Werner Forßmann zu einem Selbstversuch, der als Erstbeschreibung der Rechtsherzkatheter (RHK)-Untersuchung gilt. Über seine linke Armbeuge gelang es ihm, einen 4 Charriere dicken Ureterenkatheters bis in das rechte Herz vorzuschieben und den im rechten Vorhof endenden Katheter mittels Röntgenbild zu dokumentieren. Dies zum Missfallen seines damaligen Chefs Ferdinand Sauerbruch („... mit solchen Kunststücken habilitiert man sich in einem Zirkus, nicht aber an einer anständigen deutschen Universität...“). Werner Forßmann erhielt, mittlerweile als Urologe in Bad Kreuznach tätig, 1956 gemeinsam André Cournand und Dickinson W. Richards den Nobelpreis für Medizin und Physiologe.
Eine wesentliche Weiterentwicklung der invasiven kardialen Diagnostik war sicherlich die Ermittlung der Herzpumpleistung als HZV bei Herzgesunden, aber auch bei Patienten anhand des Fick‘schen Prinzips durch Cournand, beschrieben in den 40-er Jahren des letzten Jahrhunderts. 1953 wurden die Erfahrungen, die bei über 5500 RHK-Untersuchungen gewonnen wurden, publiziert. Um das Einschwemmen des flexiblen Katheters in die Pulmonalarterie zu erleichtern, versahen H.J.C. Swan und William Ganz diesen an seiner Spitze mit einem kleinen, mit Luft füllbaren Ballon (Swan 1970). Dieses Katheterprinzip wird auch heutzutage bei der Rechtsherzkatheteruntersuchung bei PH eingesetzt.
Chefarzt Prof. Dr. med. Hanno H. Leuchte
2. Medizinische Abteilung