Unsere Klinik behandelt Mitglieder aller Krankenkassen.
Die Kosten Ihrer Behandlung rechnen wir in den meisten Fällen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Eine Ausnahme ist die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (Eigenbeteilung). Gesetzlich krankenversicherte Patienten bitten wir, am Ende ihres Aufenthalts 10 Euro je Krankenhaustag (maximal für 28 Tage im Jahr) bereit zu halten.
Leistungen, für die die Krankenkassen nicht aufkommen, müssen wir Ihnen selbst in Rechnung stellen. Solche Leistungen sind z.B. die Bereitstellung eines Telefons, eines Stellplatzes auf dem Parkdeck oder in der Tiefgarage.