Wahlleistungen

Wahlleistungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht aufkommen, müssen wir Ihnen selbst in Rechnung stellen. Solche Leistungen sind z.B. die Bereitstellung eines Telefons, eines Stellplatzes auf dem Parkdeck oder in der Tiefgarage und die Unterbringung einer Begleitperson.

Zu den Wahlleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, zählen auch die Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einzelzimmer oder der Bezug einer Tageszeitung. Diese Zimmer sind jeweils mit zusätzlichen Komfortelementen wie einem Kühlschrank ausgestattet. Private Kranken- oder Zusatzversicherungen übernehmen für Wahlleistungen in der Regel die Kosten.

Bitte vereinbaren Sie Wahlleistungen rechtzeitig mit unserer Patientinformation (Tel. 089/1304-0).