Blutdruck-Krisen müssen sofort behandelt werden

Chefarzt Prof. Dr. Michael Weis

Bluthochdruck ist der bedeutendste Risikofaktor für Herz- und Gefäßerkrankungen. Blutdruckwerte über 200/120 mmHg müssen sofort behandelt werden. Von einer Blutdruck-Krise (hypertensive Krise) spricht man, wenn zusätzlich Atemnot, Brustkorbschmerzen oder neurologische Ausfälle (z.B. Sehstörungen, Sprachstörungen) auftreten. In diesem Fall muss unverzüglich eine notärztliche Behandlung bzw. Einweisung in eine Klinik erfolgen.

Kommt ein Patient mit bekanntem Bluthochdruck in die Hochdruckkrise, kann ein Wirkverlust der Medikamente oder auch eine Interaktion mit anderen Mitteln vorliegen. Zum Beispiel können bestimmte Schmerzmittel wie so genannte nichtsteroidale Antirheumatika der Blutdrucksenkung entgegen wirken. Bei bestimmten „Wassertabletten“ (Diuretika) kann durch eine nachlassende Nierenfunktion ein Wirkverlust eintreten.

Eine nicht konsequente Medikamenteneinnahme kann ebenfalls dazu führen, dass die verordneten Medikamente nicht „wirken“. Gerade beim abrupten Absetzen von Hochdruckmitteln drohen krisenhafte Blutdruckanstiege – und das unter Umständen sogar noch nach Wochen.

Bei Patienten mit sonst eher normalen Blutdruckwerten können psychische Belastungssituationen, Angst, Panikattacken oder starke Schmerzen den Blutdruck in die Höhe treiben. Seltene Ursachen für Blutdruckentgleisungen sind Hormonstörungen (z.B. Phäochromozytom), welche in Verbindung mit Kopfschmerzen, Blässe, Herzrasen oder Schwitzattacken auftreten.

Weitere Ursachen können Nierenerkrankungen, Tumoren, Schilddrüsenstoffwechselstörungen sowie Nebenwirkungen von Medikamenten oder Drogen sein.

Zusammenfassend ist festzuhalten: um Folgeschäden an Gefäßen, Herz, Nieren und im Gehirn zu vermeiden muss eine Blutdruckentgleisung sofort medikamentös behandelt werden. Nach erster Stabilisierung sollten immer auch die Ursachen abgeklärt werden und entsprechend eine individuelle (Dauer-)Therapie eingeleitet werden.

Chefarzt Prof. Dr. med. Michael Weis
1. Medizinische Abteilung